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Aktuelles

Gesundes Klima – Teil 2 – ifas fährt noch grüner

Für das Facility-Team von ifas fallen täglich einige Dienstfahrten an.
Deshalb gibt es seit 22. Juni 2022 in unserem Fuhrpark noch ein weiteres Auto mit einem alternativen zukunftsweisenden Antriebskonzept.

Das Nutzfahrzeug wird mit Autogas CNG (Compressed Natural Gas) betrieben und soll den Ausstoß von Schadstoffen um ca. 80% und die Emission von Feinstaub auf nahezu null senken. Auch wenn es laut Branchenexperten nicht DIE Antriebsart der Zukunft geben wird, finden wir, dass ifas sicherlich gut beraten ist – auch bei dieser relevanten Thematik – so breit wie möglich aufgestellt zu sein. Wo wir können, möchten wir vor allem unseren Beitrag für ein gesundes Klima leisten.

Mit nachhaltigen Grüßen
Dietmar Thiele

Gesundes Klima – Teil 1 – Neue E-Autos bei ifas

Mit unserer Arbeit sind wir ganz nah am Menschen dran.

Nicht zuletzt deshalb steht ifas ebenso in der Verantwortung für ein gutes Klima auf diesem Globus.

Vor diesem Hintergrund möchten wir unseren Teil zum Umweltschutz beitragen. Wir freuen uns daher sehr, dass seit diesem Monat neue ifas-eigene vollelektrische E-Autos ihren Beitrag zur CO2-Entlastung leisten!

Dieser verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen ist mir ganz persönlich wichtig aber auch als Eckpfeiler für eine erfolgreiche Zukunft unseres Unternehmens zu verstehen: Nachhaltiges Denken wirkt sich langfristig positiv auf das Arbeitsklima und damit die ifas-Mitarbeiter*innen aus. Davon bin ich überzeugt. Und auch unsere Klient*innen profitieren von der zeitgemäßen E-Mobilität, die die Natur und damit den Menschen im Blick hat.

Die Bedienung der Firmenfahrzeuge wird natürlich geschult, und unseren Mitarbeiter*innen werden Fragen zu Ladezeiten u.a. geduldig beantwortet – ein besonderes Erlebnis bei den Dienstfahrten wird garantiert!

Was ifas sonst noch bzgl. gesundem Klima vorhat, seien Sie gespannt …

Dietmar Thiele
Geschäftsführer

Mit der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung (01.04.2022) gilt für ifas als Einrichtung weiterhin die 3G-Plus-Test-Regelung.

Konkret bedeutet dies, dass alle Besucher*innen – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus – einen offiziellen Nachweis eines negativen Corona-Antigen-Schnell-Tests vorlegen müssen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Es ist eine medizinische Maske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen.

Bitte zeigen Sie als Besucher*in von ifas einen entsprechenden Nachweis unaufgefordert am Empfang vor.

Dietmar Thiele
Geschäftsführer

3G-Regelung bei ifas

Ab dem 24.11.2021 gilt in allen Räumlichkeiten von ifas die Corona-3G-Regelung. Die Regelung soll dazu beitragen, die akute vierte Corona-Infektionswelle möglichst schnell zu brechen und das allgemeine Infektionsgeschehen einzudämmen. Konkret bedeutet das, dass sich nur noch geimpfte, genesene oder getestete Personen in den Räumlichkeiten von ifas aufhalten dürfen.

Bitte zeigen Sie als Besucher*in von ifas einen entsprechenden Nachweis unaufgefordert am Empfang vor.

Dietmar Thiele
Geschäftsführer