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Mit der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung (01.04.2022) gilt für ifas als Einrichtung weiterhin die 3G-Plus-Test-Regelung.

By 3. April 2022April 12th, 2022Aktuelles

Konkret bedeutet dies, dass alle Besucher*innen – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus – einen offiziellen Nachweis eines negativen Corona-Antigen-Schnell-Tests vorlegen müssen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Es ist eine medizinische Maske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen.

Bitte zeigen Sie als Besucher*in von ifas einen entsprechenden Nachweis unaufgefordert am Empfang vor.

Dietmar Thiele
Geschäftsführer